Freitag der 26. 4. 2024 · Impressum   facebook

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bedingungen
  2. Bestellungsannahme
  3. Preise
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Lieferungen
  6. Rücknahme
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Gewährleistung
  9. Schadenersatz
  10. Gerichtsstand  und Erfüllungsort
  11. Anwendbares Recht
  12. Verschiedenes

1.Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist. für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt – unbeschadet etwaiger früherer Einwendungen - als Anerkennung unserer Bedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gel­ten für unsere zukünftigen Lieferungen auch dann, wenn wir sie dem Besteller nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.

2.Bestellungsannahme
Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, falls wir sie schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch für mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager Köln zuzüglich gesetzlicher Mehrwert­steuer und Transportkosten. Die Preisstellung erfolgt auch bei Auslandsaufträgen in Euro, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Die Preise laut Preisliste sind freibleibend. Wir sind berechtigt, in Handelsgeschäften und Geschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sonderver­mögen die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nach­berechnung vorzunehmen, wenn unsere Lieferanten rückwirkend entsprechend höhere Preise in Rechnung stellen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll oder aus Ver­schulden des Bestellers vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt oder im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht wird.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei eventuellen Nachnahme­lieferungen wird vom Spediteur eine Nachnahmegebühr in Höhe von 2% erhoben. Wir sind berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 8% geltend zu machen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor. Die Kosten der Diskontierung und Einzie­hung trägt der Besteller. Für die Rechtzeitigkeit des Protests haften wir nicht. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers aufgrund einer nachträglichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so sind wir berech­tigt, sofortige Bezahlung unserer noch ausstehenden Forderungen in bar zu verlangen oder, falls der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb einer ihm schriftlich ange­messenen Frist nachkommt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller darf nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie bei Handelsgeschäften oder Ge­schäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, im übrigen bei jeder Art von Geschäften ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertrags­verhältnis beruhen.

5. Lieferungen
Der Versand und die Verpackung der Ware erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Be­stellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlassen hat. Letzteres gilt auch bei Frankolieferungen und bei Lieferungen durch unser eigenes Personal. Versandvorschriften des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir schließen eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und auf Kosten des BesteUers ab. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd und vorbehaltlich richtiger sowie recht­zeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, daß wir Liefertristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich zusagen. Die für unsere Lieferungen und Leistungen vereinbarten Fristen be­ginnen mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor völligen Klärung aller Ausführungseinzel­heiten und Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen durch den Besteller. Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Werk oder Lager von Ablauf der Frist ver­lassen hat.Verzögert sich die Versendung aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat, so gelten die Fristen als eingehalten, falls wir vor Ablauf der Frist versandbereit waren. Haben wir die Fristen für unsere Lieferungen und Leistungen schuldhaft nicht eingehal­ten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. (8) Ver­hindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleich ob in unserem Be­trieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemes­sener Weise. Wird durch Umstände der vorgenannten Arten die Lieferung und Leistung unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit. Scha­densersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

6. Rücknahme
Wir sind zur Rücknahme der gelieferten Ware grundsätzlich nicht verpflichtet. Nehmen wir dennoch auf Wunsch des Bestellers bereits gelieferte Ware zurück ohne dazu verpflich­tet zu sein, werden wir dem Besteller einen angemessenen Teil des Preises der zurück­genommenen Ware in Rechnung stellen oder ihm eine angemessene Gutschrift erteilen. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

7. Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren sowie an den aus ihrer Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen, (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder künf­tig zustehenden Ansprüche vor. Eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns nicht vor. Verarbeitet der Besteller Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu. Der Besteller wird die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns verwahren. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. (5) Der Besteller tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgeschäft zukünftig erwachsen, schon jetzt an uns zur Sicherung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder zukünftig zustehenden Ansprüchen ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, so tritt der Besteller die Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung der vorgenannten Forderungen als stille Abtretung behandelt. Der Besteller ist zur Einziehung der vorgenannten Forderungen ermächtigt. Der Besteller ist zur Verpfändung und anderer Verfügungen über die Vorbehaltsware die unsere Rechte an derselben beeinträchtigen oder gefährden, nicht berechtigt. Der Besteller hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen sofort unter Übergabe der für eine Drittwiderspruchsklage notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Drittwiderspruchsklage trägt der Besteller. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit den Wert unserer Forderungen um mehr als 20%, so ist der Besteller berechtigt, eine teilweise Freigabe der Sicherheiten zu verlangen. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist der zur Begründung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat der Besteller alle insoweit von uns geforderten Maßnahmen unverzüglich auf seine Kosten vorzunehmen. Ist der Besteller weder Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so finden Ziffer (1) und (5) mit der Maßgabe Anwendung, daß sich der Eigentumsvorbehalt bzw. die Vorausabtretung nur die gegenwärtig aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Ansprüche erstreckt.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung für die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen bestimmt sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Lieferung oder Leistung schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst später festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Eine Rügefrist für nicht offensichtliche Mängel besteht nicht, wenn der Besteller weder Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Abweichungen von vertraglich vereinbarten Spezifikationen, die sich im Rahmen der in den einschlägigen technischen Normen vorgesehenen Grenzen halten, gelten nicht als Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/Ersatzleistung verpflichtet. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Ersatzleistung Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers insbesondere auf Ersatz des ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er unsere Vorschriften und Empfehlungen nicht beachtet hat. Entsprechendes gilt, falls die Mängel unserer Lieferungen oder Leistungen auf die uns vom Besteller zugänglich gemachten Pläne oder sonstigen Unterlagen oder die uns vom Besteller erteilten Weisungen, Empfehlungen oder sonst wie übermittelten Angaben zurückzuführen sind. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt insoweit nicht der Gewährleistung. Es ist keine Gewähr übernommen bei der Lieferung gebrauchter Ware.

9. Schadenersatz
Der Besteller kann keinerlei Ansprüche, gleich aus weichem Rechtsgrund, auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten gegen uns oder unserer Erfüllungsgehilfen geltend machen, soweit die Verletzung dieser Pflicht nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In den Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne Verschulden nicht ausgeschlossen, aber beschränkt werden kann, ist die Haftung stets auf dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Die Regelung unter Ziffer 5 (8) bleibt hiervon unberührt.

10. Gerichtsstand  und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln. Wir behalten uns vor, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung beider Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufvertragen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

12. Verschiedenes
Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

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